Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Liebe Kolleg*innen der BDAT Mitgliedsverbände, 

infolge der Corona-Krise startete gestern der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen von bis zu 2,5 Milliarden Euro. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet, die auch die Umsetzung des Programms koordiniert.

Der Sonderfonds ergänzt bestehende Förderprogramme des Bundes wie NEUSTART KULTUR.

Zwei Hilfs-Bausteine
Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Die Registrierung von Veranstaltungen für die Wirtschaftlichkeitshilfe ist ab dem 15.06.2021 möglich (hier) und muss vor der Veranstaltung auf einer zentralen Online-Plattform erfolgen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Für die Beantragung einer Wirtschaftlichkeitshilfe muss der Zeitpunkt der Veranstaltung vor dem 31. März 2022 liegen.

  1. Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Kulturveranstaltungen (bis zu 2.000 Personen)
  2. Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (ab 2.000 Personen)

Förderfähig
sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet, pandemiebedingt Einschränkungen unterliegt (z.B. verringertes Platzkontingent wegen Hygienekonzeptauflagen) und Eintrittskarten verkauft.

Wer kann Fördergelder beantragen?
Veranstalterinnen und Veranstalter von Kulturveranstaltungen. Veranstalterin oder Veranstalter ist, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Veranstalterinnen und Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft sind ebenfalls antragsberechtigt, können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.
Auch Vereine sind antragsberechtigt.

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. Die dortigen Kulturbehörden oder andere beauftragte Stellen sind zuständig für die Prüfung und Bewilligung der Anträge.

Die Registrierung der Veranstalter und später die Antragstellung erfolgt über eine Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, ist eine telefonische Service-Hotline der Länder unter der Telefonnummer 0800 6648430 geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

WICHTIG: die Registrierung der Veranstalter muss vor der Veranstaltung erfolgen! Für die spätere Antragstellung ist ein Elster-Zertifikat notwendig, für die Registrierung noch nicht.

Weitere Informationen und Registrierung hier:

https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/

Bitte leitet die Information auch an eure Mitgliedsbühnen/-vereine weiter, herzlichen Dank.

Mit besten Grüßen

Katrin Kellermann

Öffentlichkeitsreferentin BDAT

Bürozeiten:

dienstags bis donnerstags von 10.00 bis 17.00 Uhr,

freitags von 10.00 bis 15.00 Uhr

www.bdat.info