1910 bis 1945

Die nächsten Dokumente reichen in das Jahr 1910 zurück. In der Sitzung vom 25. Juli 1910 der GAU-Vereine wurde eine Satzung des

„GAU Unterelbe Sitz Hamburg des Verbandes der Privat-Theater-Vereine Deutschlands e.V.“ 

verabschiedet. Zum GAU Unterelbe gehörten die Gebiete

  • Hamburg
  • Lübeck
  • Mecklenburg
  • Schleswig-Holstein
  • vom Regierungsbezirk Lüneburg die Stadt- und Landkreise Lüneburg und Harburg, sowie die Kreise Winsen und Bleckede
  • vom Regierungsbezirk Stade die Kreise Stade, Hadeln, Neuhaus a.d. Oste und Jork.

Ab 1910 ist auch ein reger Beitritt der Vereine zum Bundesverband zu verzeichnen. Vom 14. bis 19. August 1914 sollte es in Hamburg eine Großveranstaltung geben, die nachweislich die Gemüter des Hamburger Senats und der Polizeibehörde Hamburg stark erregte, da sich sog. öffentliche Bühnen über „den Übelstand der unbequemen Konkurrenz durch erhebliche Reklame mittels öffentlichen Plakataushang“ bereits in den Vorjahren beschwerten. Aufgrund dessen wurden in der Theatersaison 1912/1913 zahlreiche Kontrollen der Gewerbepolizei durchgeführt, die teilweise Verstöße feststellte und verfolgte. Zu dieser Zeit gab es allein in Hamburg-Altona ca. 80 Theater-Vereine, von denen 17 dem Verband angehörten und mit noch weiteren Vereinen aus der Umgebung den „GAU Unterelbe“ bildeten.

Der 22. Verbandstag der damaligen Dachorganisation war mit allen Nebenveranstaltungen fest geplant. Allerdings machte der Ausbruch des 1. Weltkrieges am 1. August 1914 dieses Vorhaben völlig zunichte. 

Im Jahre 1919 nahmen laut Protokoll des Verbandstages der Bundesorganisation mehrere Vereine des GAU Hamburg teil. Diese beantragten, den Verbandstag 1920 in den Bereich des GAU Unterelbe zu legen. 

Am 11. Januar 1920 löste sich der bis dahin bestehende Bundesverband auf und gründete sich am gleichen Tag neu unter der Bezeichnung 

Reichsbund für Volksspiele“.  

Im gleichen Jahr änderte der Hamburger Verband seinen Namen in 

VOLKSBÜHNENKUNSTVerband für Volksbildung und Jugendpflege e.V.“. 

Die Vereine der Volksbühnenkunst traten dem Reichsbund nicht mehr bei, sodass es zwar weiterhin einen Verband in Hamburg gab, jedoch ohne Verbindung zum Dachverband. 

Zusammen mit

  • dem „Württembergischen Landesverband“
  • dem „Berliner Verband für Volks- und Bühnenspiele“
  • dem „Westdeutschen Verband für Heimat- und Volksspielbühnen“ (Sitz Bochum)
  • der „Volksspielkunst, Verband Deutscher Theatervereine“ (Sitz Chemnitz; ehemals Verband der dramatische Vereine Sachsens)

bildete der Hamburger Verband die 

Zentrale Deutscher Volksspielkunst-Verbände“. 

Diese wurde am 30. November 1929 wieder aufgelöst. 

Im Jahre 1933 lösten sich sowohl der Hamburger Verband „Volksbühnenkunst“ als auch der Bundesverband und andere Verbände unter Aufgabe ihrer organisatorischen Selbstständigkeit auf und schlossen sich dem 

Reichsbund Volkstum und Heimat“ 

an. 

Das Dritte Reich und die Kriegswirren des 2. Weltkrieges hatten zur Folge, dass nun eine lange Zeit der Unklarheit, was auf dem Gebiet des Amateurtheaters passierte, eintrat. Einige Bühnen wurden unter dem NS-Regime verboten; andere die überleben konnten, hielten den Spielbetrieb in sogenannten „Reichsspielgruppen“ aufrecht. Erst nach Kriegsende konnte wieder eine gesicherte Dokumentation erfolgen.