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Tipps und Tricks - Vereinsrecht 3

Spenden – nicht nur Geld, auch Dinge und Zeit

"Ich spende euch gerne das Holz für das Bühnenbild" – das klingt wunderbar. Aber ist das steuerlich eine Spende? Und darf der Verein dafür eine Spendenquittung ausstellen? Diese Fragen stellen sich Amateurtheatergruppen doch immer wieder
mal. Und die Antworten sind wichtiger, als sie auf den ersten Blick scheinen.

Was ist eine Spende?

Eine Spende im rechtlichen Sinne ist eine freiwillige, unentgeltliche Zuwendung ohne Gegenleistung. Das heißt: Wer spendet, bekommt dafür nichts zurück – kein Ticket, keine Nennung im Programm als Pflichtbestandteil, keine Mitgliedschaft. Sobald eine Leistung zurückfließt, handelt es sich nicht mehr um eine Spende, sondern um einen
Austausch.

Sachspenden und ihre Tücken

Sachspenden sind zulässig und für Theatergruppen sehr wertvoll. Aber: Der Wert muss realistisch und nachvollziehbar ermittelt werden. Für gebrauchtes Material gilt der Zeitwert, nicht der Neupreis. Stellt ihr eine zu hohe Spendenquittung aus, macht ihr euch und dem Spender rechtliche Probleme. Im Zweifel: lieber etwas konservativer schätzen.

Zeitspenden – Vorsicht

Die eigene Arbeitszeit kann steuerlich nicht als Spende geltend gemacht werden. Das gilt auch für Vereinsmitglieder, die unentgeltlich arbeiten. Was aber möglich ist: Der Verein zahlt eine Aufwandsentschädigung aus – und der Empfänger spendet diesen Betrag zurück. Das nennt sich "Aufwandsspende" und ist rechtlich sauber, wenn es entsprechend dokumentiert wird.

Das gilt: Eine Spendenquittung darf nur ein gemeinnütziger Verein ausstellen – und nur für Spenden, die tatsächlich in den gemeinnützigen Zweck fließen. Wer das falsch macht, riskiert den Entzug der Gemeinnützigkeit. Also: immer genau
hinschauen, was wohin fließt.

 


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